Versteigerungsbedingungen und datenschutzrechtliche Hinweise

 

§ 1 Geltungsbereich, Registrierung


(1) Der Verein Mensch Hamburg eV (im Folgenden MENSCHHAMBURG) versteigert als Auktionator über die Website www.menschhamburg.de Gegenstände im eigenen Namen und für eigene Rechnung gegen das höchste Gebot. Eventuell erforderliche Mindestgebote werden durch MenscHHamburg festgesetzt. Mit Zuschlagserteilung kommt ein Kaufvertrag zwischen dem Verein und dem Käufer zustande.

(2) Diese Versteigerungsbedingungen für Online-Auktionen (im Folgenden: AGB) regeln das rechtliche Verhältnis zwischen MenscHHamburg  und den Teilnehmern an den Auktionen (im Folgenden: Bieter) bzw. – nach erfolgtem Zuschlag – den Käufern.
(2) Voraussetzung für eine Teilnahme an den Online-Auktionen ist ein Gebot per E Mail. Die im Rahmen der Registrierung für das Gebot erforderlichen Daten (u. a. Name, Adresse, Firmierung, zustellungsfähige Rechnungsanschrift, gültige E-Mail-Adresse) sind vollständig und korrekt anzugeben. Es erfolgt eine Benachrichtigung des Bieters über die erfolgreiche Abgabe eines Gebotes per E-Mail.
(3) Mit Registrierung erkennt der Bieter die Versteigerungsbedingungen für Online-Auktionen  an.

(4) Der Bieter ermächtigt die MenscHHamburg durch die Registrierung, personen- bzw. unternehmensbezogene Daten zu erheben, zu speichern, zu verarbeiten und zu eigenen Zwecken zu nutzen.  MenscHHamburg beachtet hierbei insbesondere die Vorschriften der Datenschutz-Grundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes. Mit Vornahme der Registrierung erklärt sich der Bieter ferner einverstanden, dass möglicherweise eine IP-Adresse bis zur vollständigen Abwicklung des Geschäftsvorgangs gespeichert wird.
(5) Ändern sich die bei der erstmaligen Registrierung angegebenen Daten, ist der Bieter verpflichtet, diese unverzüglich zu aktualisieren.

§ 2 Bietungsverfahren und Vertragsschluss
(1) Bei dem Einstellen der zur Online-Versteigerung gelangenden Gegenstände handelt es sich um eine unverbindliche Einladung zur Abgabe von Geboten. MenscHHamburg hat das Recht, die numerische Reihenfolge der Positionen zu ändern, Positionen zu trennen, zusammenzufassen oder zurückzuziehen.
(2) Gebote können nur von ordnungsgemäß registrierten Bietern abgegeben werden. Die Abgabe von Geboten mittels nicht durch die MENSCHHAMBURG autorisierter automatischer Datenverarbeitungsprozesse ist unzulässig. Es ist untersagt, Mechanismen, Software oder sonstige Prozesse in Verbindung mit der Nutzung der Online-Auktionen zu verwenden, welche die Funktionsfähigkeit in irgendeiner Weise beeinträchtigen oder zerstören können. Zuwiderhandlungen werden strafrechtlich verfolgt und Schadensersatz geltend gemacht.
(3) Die Online-Auktion beginnt für jeden Gegenstand mit einem Startpreis. Die Erhöhung eines Gebotes hat mindestens in Höhe der vorgegebenen Steigerungsschritte zu erfolgen. Der nächsthöhere Steigerungsschritt wird automatisch angezeigt. Es kann auch ein höheres Gebot als die jeweiligen Steigerungsschritte abgegeben werden. Er bleibt an das Gebot gebunden, bis es durch ein nachfolgendes Übergebot eines anderen Bieters erlischt.
(4) Die Abgabe von Geboten hat innerhalb der Laufzeit der jeweiligen Online-Versteigerung zu erfolgen. Für die Bestimmung der Schlusszeit der Online-Versteigerung ist ausschließlich die Einstellung von MENSCHHAMBURG maßgebend. MENSCHHAMBURG behält sich vor, aus berechtigten Gründen ein Gebot zurückzuweisen, unberücksichtigt zu lassen und Bieter oder deren Beauftragte von der Online-Versteigerung auszuschließen.

(5) Der Bieter, der am Ende der Auktion das höchste Gebot abgegeben hat, erhält den Zuschlag. Dieser erfolgt durch eine Zuschlagsbestätigung per E-Mail. Mit dem Zuschlag kommt ein Kaufvertrag zustande. Liegt das Höchstgebot unter dem von der MENSCHHAMBURG angegebenen Mindestpreis, so kommt ein Kaufvertrag nur vorbehaltlich einer schriftlichen Erklärung von MENSCHHAMBURG zustande, den Gegenstand auch zu dem vorliegenden Höchstgebot zu verkaufen. Gibt MENSCHHAMBURG  innerhalb von fünf Werktagen nach Ende der Online-Auktion keine entsprechende Erklärung ab, so gilt der Zuschlag als nicht erteilt.
(6) MENSCHHAMBURG  behält sich vor, eine Online-Auktion vor Erreichung des Schlusszeitpunktes ohne Erteilung eines Zuschlags zu beenden.

§ 3 Gefahrübergang und Übergabe
(1) Mit Zugang der Zuschlagsbestätigung per E-Mail geht die Gefahr des zufälligen Untergangs, des Verlustes oder der Verschlechterung der Gegenstände auf den Käufer über. Erfolgte der Zuschlag unter Vorbehalt, so gilt dies ab Wegfall des Vorbehaltes.
(2) Eine Aushändigung der ersteigerten Gegenstände erfolgt erst nach vollständiger Zahlung der gemäß § 4 Abs. 1 dieser AGB zu leistenden Beträgen.
(3) Der Verkauf erfolgt jeweils ab Standort des Versteigerungsgutes. Abbau und Abtransport der Gegenstände erfolgen auf Kosten und Risiko des Käufers

(4) Der Käufer ist verpflichtet, sämtliche Kaufgegenstände innerhalb der festgesetzten oder vereinbarten Frist bzw. zum festgesetzten oder vereinbarten Zeitpunkt vollständig abzuholen. Eine Abholung außerhalb der üblichen Geschäftszeiten von MENSCHHAMBURG ist grundsätzlich nicht möglich, es sei denn, es wurde etwas Abweichendes vereinbart. Bei nicht rechtzeitiger Zahlung der gesamten Forderung oder bei nicht fristgerechter Abholung der veräußerten Gegenstände hat MENSCHHAMBURG  das Recht, nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Frist vom Vertrag zurückzutreten und/oder Ersatz des daraus entstandenen Schadens (z. B. auch etwaige Mindererlöse) zu verlangen.

(5) Mit Durchführung der Abholung/des Abtransportes der Kaufgegenstände gelten diese als vollständig übergeben. Eine nachträgliche Reklamation aufgrund fehlender Positionen ist ausgeschlossen.


§ 4 Zahlung von Kaufpreis

(1) Der Käufer verpflichtet sich zur Zahlung des Kaufpreises (Zuschlagspreis) Auf den Kaufpreis und das Aufgeld wird, wenn gesetzlich vorgeschrieben, die gesetzliche Mehrwertsteuer (derzeit 19 %) erhoben. Die Beträge verstehen sich in EURO und sind mit Erhalt der Rechnung zur sofortigen Zahlung fällig.

(2) Das Eigentum an den ersteigerten Gegenständen geht erst mit vollständiger Zahlung des Kaufpreises auf den Käufer über. Ferner gelten der erweiterte und der verlängerte Eigentumsvorbehalt.

(3) Bei nicht rechtzeitiger Zahlung des Kaufpreises und der Nebenforderungen ist MENSCHHAMBURG nach fruchtlosem Ablauf einer gesetzten angemessenen Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu verlangen. Insbesondere ist MENSCHHAMBURG in diesem Fall berechtigt, die betreffenden Gegenstände anderweitig zu veräußern. Der ursprüngliche Käufer haftet für einen etwaigen Mindererlös. Auf einen etwaig erzielten Mehrerlös hat der ursprüngliche Käufer keinen Anspruch.


§ 5 Gewährleistung und Haftung
(1) Bei den auf dem Online-Versteigerungsportal von MENSCHHAMBURG dargestellten Vermögensgegenständen handelt es sich regelmäßig um gebrauchte Güter. Sämtliche Angaben zu den Gegenständen, insbesondere technische Daten, Maße, Baujahre und Mengen, sind unverbindlich und stellen keine Bestimmung der Beschaffenheit, Garantien bzw. Zusicherungen von Eigenschaften dar. Eine Gewähr bzw. Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben wird ausdrücklich nicht übernommen. Druckfehler und Irrtümer bleiben vorbehalten.
(2) Die Gegenstände werden unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung ab Standort versteigert, wie sie stehen und liegen. Eine vorherige eingehende Besichtigung der Vermögensgegenstände am Standort wird eindringlich empfohlen und ist zu den angegebenen Besichtigungsterminen bzw. nach entsprechender Terminvereinbarung mit MENSCHHAMBURG möglich.

(3) MENSCHHAMBURG haftet gegenüber dem Käufer für eigene Pflichtverletzungen im Rahmen der übernommenen Aufgaben für vorsätzliches und grob fahrlässiges Handeln. Bei durch einfache Fahrlässigkeit verursachten Sach- und Vermögensschäden haftet MENSCHHAMBURG nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden. Die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit der Käufer eine vorherige Besichtigung der Gegenstände nicht wahrgenommen hat und der Mangel/Fehler bei einer Besichtigung hätte erkannt werden können.
(4) Soweit es sich um Schäden an Leben, Körper und Gesundheit handelt, die auf einer Pflichtverletzung von MENSCHHAMBURG  beruhen, haftet diese uneingeschränkt für vorsätzliches und fahrlässiges Handeln.
(5) Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – mit Ausnahme von datenschutzrechtlichen Anspruchsgrundlagen – ausgeschlossen. Datenschutzrechtliche Anspruchsgrundlagen sind von den Haftungsregelungen des § 5 nicht erfasst. Die vorstehenden Regelungen/Haftungsbeschränkungen des § 5 gelten auch für die gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von MENSCHHAMBURG  sowie die jeweiligen Auftraggeber der MENSCHHAMBURG , in deren Namen und für deren Rechnung die Gegenstände veräußert werden.
(6) MENSCHHAMBURG  übernimmt keine Gewähr für die jederzeitige Verfügbarkeit der Online-Versteigerungsplattform unter www.menschhamburg.de, sowie der Email-Adresse ahoi@menschhamburg.de und haftet nicht für mögliche Unwägbarkeiten des Mediums Internet. Insbesondere übernimmt MENSCHHAMBURG keine Haftung für eine zeitweilige systembedingte Unerreichbarkeit oder technische Fehler, wenn Gebote infolgedessen keine Berücksichtigung fanden.

§ 6 Schlussbestimmungen
(1) Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Als Erfüllungsort ist der jeweilige Standort des Versteigerungsgutes anzusehen. Für Zahlungen ist der Erfüllungsort Hamburg als Sitz von MENSCHHAMBURG .
(3) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag und den gesamten Rechtsbeziehungen, für die diese Versteigerungsbedingungen für Online-Auktionen gelten, ist Hamburg.
(4) MENSCHHAMBURG  behält sich vor, die Versteigerungsbedingungen für Online-Auktionen jederzeit zu ändern bzw. zu ergänzen, wenn veränderte gesetzliche, behördliche oder wirtschaftliche Rahmenbedingungen dies erfordern.

 

(5) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Versteigerungsbedingungen für Online-Auktionen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Regelungen hierdurch nicht berührt. Die betreffende Regelung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem angestrebten wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt.